Aufgaben Datenbank

05.03.06.05 (Nordrhein-Westfalen) Instandhalten von elektrischen/elektronischen Anlagen (Betriebselektriker/-in 1)

Laufende Nr
232
SYS_1
05
SYS_2
05.03
SYS_3
05.03.06
SYS_4
05.03.06.05
ORGEINHEIT
Fertigungsnahe Dienstleistungen
UNB
Dienstleistungen
AUFGFAM
Instandhaltung Elektrik/Elektronik
ERAAA
Instandhalten von elektrischen/elektronischen Anlagen (Betriebselektriker/-in 1)
Tarifgebiet
Nordrhein-Westfalen
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
EG 9
NS
NV
SAC
SAH

EA

Teilaufgaben

Ausführliche Beschreibung

Durchführen von Reparaturarbeiten

Gängige Reparatur- und Überholungsarbeiten an Anlagen im Bereich der Gebäude- und Betriebstechnik aufgrund von Störungsmeldungen mit Angabe möglicher Fehler- und Störursachen selbständig durchführen. Teilebedarf feststellen, Teile besorgen bzw. Teilebeschaffung veranlassen. Mitarbeit bei der Durchführung umfangreicher Reparaturen, Umbauten und Neuanfertigungen unter fachlicher Anleitung.

Durchführen von Wartungsarbeiten (z.B. vorbeugende Instandhaltung)

Selbständige Durchführung einfacher Wartungsarbeiten (z.B. vorbeugende Instandhaltung) nach vorliegenden Wartungsplänen oder auf Anordnung des Vorgesetzten; ggf. Austausch von Teilen nach selbständiger Einschätzung.

Umfang und Zeitpunkt der Auftragsdurchführung abstimmen.

BBG

StufePunkte
1.1.Arbeitskenntnisse
1.2.Fachkenntnisse
Wegen erforderlicher Kenntnisse über die Funktionsweise elektrischer und elektronischer Steuerungen und Einrichtungen abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung, z.B. Industrieelektroniker/-in.
858
1.3.Berufserfahrungen
Wegen erforderlicher Kenntnisse über die elektrischen Anlagen im Zuständigkeitsbereich mindestens ein Jahr.
16
2.Handlungs- und Entscheidungsspielraum
Gängige Reparatur- und Überholungsarbeiten erfolgen nach fachlicher Anleitung und einfache Wartungsarbeiten werden nach vorliegenden Reparatur und Wartungsplänen oder auf Anordnung des Vorgesetzten ausgeführt und beinhalten somit lediglich einen gewissen Freiraum.
210
3.Kooperation
Regelmäßiger Informationsaustausch im Zusammenhang mit kleineren Reparatur- und Überholungs- sowie einfachen Wartungsarbeiten. Regelmäßige Zusammenarbeit bei der Durchführung umfangreicher Reparaturen, Umbauten oder Neuanfertigungen. Gelegentliche Abstimmungen mit den betreffenden Bereichen.
310
4.Mitarbeiterführung
Kein Führen erforderlich.
10
Punkte Gesamt84