05.03.06.05 (Nordrhein-Westfalen) Instandhalten von elektrischen/elektronischen Anlagen (Betriebselektriker/-in 1)
- Laufende Nr
- 232
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.03
- SYS_3
- 05.03.06
- SYS_4
- 05.03.06.05
- ORGEINHEIT
- Fertigungsnahe Dienstleistungen
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Instandhaltung Elektrik/Elektronik
- ERAAA
- Instandhalten von elektrischen/elektronischen Anlagen (Betriebselektriker/-in 1)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- EG 9
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Durchführen von Reparaturarbeiten
Gängige Reparatur- und Überholungsarbeiten an Anlagen im Bereich der Gebäude- und Betriebstechnik aufgrund von Störungsmeldungen mit Angabe möglicher Fehler- und Störursachen selbständig durchführen. Teilebedarf feststellen, Teile besorgen bzw. Teilebeschaffung veranlassen. Mitarbeit bei der Durchführung umfangreicher Reparaturen, Umbauten und Neuanfertigungen unter fachlicher Anleitung.
Durchführen von Wartungsarbeiten (z.B. vorbeugende Instandhaltung)
Selbständige Durchführung einfacher Wartungsarbeiten (z.B. vorbeugende Instandhaltung) nach vorliegenden Wartungsplänen oder auf Anordnung des Vorgesetzten; ggf. Austausch von Teilen nach selbständiger Einschätzung.
Umfang und Zeitpunkt der Auftragsdurchführung abstimmen.
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse | ||
| 1.2. | Fachkenntnisse Wegen erforderlicher Kenntnisse über die Funktionsweise elektrischer und elektronischer Steuerungen und Einrichtungen abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung, z.B. Industrieelektroniker/-in. | 8 | 58 |
| 1.3. | Berufserfahrungen Wegen erforderlicher Kenntnisse über die elektrischen Anlagen im Zuständigkeitsbereich mindestens ein Jahr. | 1 | 6 |
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Gängige Reparatur- und Überholungsarbeiten erfolgen nach fachlicher Anleitung und einfache Wartungsarbeiten werden nach vorliegenden Reparatur und Wartungsplänen oder auf Anordnung des Vorgesetzten ausgeführt und beinhalten somit lediglich einen gewissen Freiraum. | 2 | 10 |
| 3. | Kooperation Regelmäßiger Informationsaustausch im Zusammenhang mit kleineren Reparatur- und Überholungs- sowie einfachen Wartungsarbeiten. Regelmäßige Zusammenarbeit bei der Durchführung umfangreicher Reparaturen, Umbauten oder Neuanfertigungen. Gelegentliche Abstimmungen mit den betreffenden Bereichen. | 3 | 10 |
| 4. | Mitarbeiterführung Kein Führen erforderlich. | 1 | 0 |
| Punkte Gesamt | 84 |